Von der Quote zur Pflicht: Wie Recyclingrohstoffe ins Vergaberecht kommen müssen

von Gunnar Sohn
4. September 2025

Es sind Summen, die in ihrer Dimension einschüchtern: Bis zu 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen stehen für Infrastruktur bereit – eine historische Chance, Green Public Procurement vom Vorsatz zur Pflicht zu machen. „Die öffentliche Hand hat eine historisch einmalige Chance“, erklärte Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens in Berlin. Die Frage sei, ob diese Mittel in Beton und Asphalt der alten Art fließen – oder zum Hebel für einen zirkulären Aufbruch werden.

Das Gutachten

Das von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) erarbeitete „Kurzgutachten zur umweltfreundlichen und ressourcenschonenden öffentlichen Beschaffung unter Einbeziehung von Recyclingrohstoffen“ (Stand 2. September 2025), verfasst von den Rechtsanwälten Malte Müller-Wrede, Thomas Schneider und Fabio Zierl, im Auftrag des BDE, nimmt die Rechtslage unter die Lupe. Kernthese: Bereits heute ermöglichen § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) eine Bevorzugung von RC-Beton, grünem Stahl und weiteren Recyclingrohstoffen. „Das Vergaberecht regelt nicht, was beschafft wird, sondern nur, wie“, sagte Co-Autor Thomas Schneider. Auftraggeber könnten also längst ökologische Standards setzen – sie tun es nur selten.

Substitutionsquote nahe null

Das Beispiel Beton zeigt die Diskrepanz. „Die Substitutionsquote liegt in Deutschland bei unter einem Prozent, möglich wären 45 Prozent. In der Schweiz sind wir bei 15 Prozent“, rechnete BDE-Vorstandsmitglied Daniel Imhäuser vor. Mineralische Bauabfälle machten rund die Hälfte des Abfallaufkommens aus – doch nur ein Bruchteil fließe zurück in hochwertige Baustoffe.

Fehlende Expertise und Versicherbarkeit

Warum verharrt Deutschland bei so niedrigen Werten? In Ausschreibungen dominiert der Preis, Normen schließen Rezyklate aus, Planungsbüros verfügen kaum über Erfahrung. „Das Know-how ist nicht da“, hieß es in der Fragerunde. Hinzu kommt: Rückbaustoffe sind schwer versicherbar. „Wir brauchen neue Policen und notfalls staatliche Bürgschaften, um Vertrauen zu schaffen“, forderte ein Teilnehmer. Auch die Bilanzierung im Handelsgesetzbuch hinkt: Gebrauchte Materialien tauchen dort nicht als Vermögenswerte auf – ein klarer Wettbewerbsnachteil.

Lebenszyklusbetrachtung: Streitpunkt der Reform

Besonders heftig kritisierte der Verband die geplante Streichung der Lebenszyklusbetrachtung aus dem Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes. „Das ist ein völlig falsches Signal“, sagte Siegesmund. Schneider ergänzte: „Die Bewertung von Angeboten dauert nicht länger, wenn ich den Lebenszyklus berücksichtige. Es gibt kein Argument außer Bequemlichkeit.“ Damit würde der zentrale Hebel, externe Kosten sichtbar zu machen, kassiert. Im aktuellen Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes ist unklar, in welchem Umfang Lebenszyklus-/Folgekosten systematisch berücksichtigt werden. Hier braucht es Klarheit zugunsten GPP.

Zersplitterung des Vergaberechts

Das Gutachten benennt ein weiteres Problem: die strukturelle Zersplitterung des Vergaberechts. Fachgesetze wie KrWG oder KSG arbeiten mit anderen Begrifflichkeiten als das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). „Das erzeugt Unsicherheit“, so Schneider. Die Empfehlung: Anpassung der §§ 45 KrWG und 13 KSG an die Terminologie des Vergaberechts und zugleich Einführung eines neuen Grundsatzes der umweltfreundlichen Beschaffung in § 97 Abs. 1 GWB. Nur so ließen sich ökologische Kriterien systematisch in allen Phasen des Verfahrens – von der Bedarfsermittlung über die Leistungsbeschreibung bis zum Zuschlag – verankern.

Rechtsprechung und Nachprüfbarkeit

Das Gutachten verweist ausdrücklich auf die Rechtsprechung, etwa des OLG Düsseldorf oder des OLG München. Sie betonen das Leistungsbestimmungsrecht der Auftraggeber: Sie dürfen festlegen, dass Recyclingrohstoffe einzusetzen sind. Doch: „Ohne einklagbare Rechte der Bieter bleiben die Normen zahnlos.“ Deshalb schlagen die Autoren vor, den Passus „ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen“ in § 45 KrWG zu streichen. Nur so könnten Unternehmen Verstöße im Nachprüfungsverfahren geltend machen.

Fahrplan des BDE

Wie geht es weiter? Der Verband will das Gutachten nicht im Regal verstauben lassen. „Wir werden es in drei Ministerien einbringen – Bau, Umwelt, Wirtschaft und Kanzleramt“, kündigte Siegesmund an. Auch Bundestagsausschüsse stünden auf der Agenda. Ziel: eine gesetzliche Verankerung, die Recyclingrohstoffe zum „neuen Normal“ auf der Baustelle macht.

Große Lösung im Blick

Zentral ist ein Vergabegrundsatz der umweltfreundlichen Beschaffung in § 97 Abs. 1 GWB: Pflicht zur Berücksichtigung ökologischer Kriterien ab Bedarfsermittlung bis zum Zuschlag, flankiert durch Konkretisierungen in Leistungsbeschreibung, Eignung, Zuschlag und Ausführungsbedingungen.“

Ökonomie und Versorgungssicherheit

Dr. Adriana Neligan vom Institut der deutschen Wirtschaft bezifferte die Mehrkosten einer konsequent kreislauforientierten Beschaffung auf ein bis drei Prozent. „Das ist volkswirtschaftlich vernachlässigbar – dafür gewinnen wir Emissionsminderung, Resilienz und Versorgungssicherheit.“

Fazit: Tempo braucht Richtung

Die Berliner Pressekonferenz zeigte, dass Beschleunigung und Nachhaltigkeit kein Gegensatz sind. Tempo ist nötig – aber nur in die richtige Richtung. Das „Kurzgutachten zur umweltfreundlichen und ressourcenschonenden öffentlichen Beschaffung“ liefert dafür die Blaupause. Entscheidend ist, ob die Politik bereit ist, die Leitplanken im Vergaberecht zu setzen.

Ausblick: Green Monday

Wie es praktisch gehen kann, wird am 15. September in Bochum sichtbar. Beim „Green Monday“ diskutieren Vaude, Irodima und ZinQ, wie Produkte so gestaltet werden, dass sie nie zu Abfall werden. Die GLS Bank und Circular Valley spannen den Bogen zur Finanzierung, Start-ups präsentieren digitale Lösungen für Kreisläufe. „Recyclingrohstoffe sind das neue Normal – wenn die öffentliche Hand es will. Am besten heute“, hatte Siegesmund in Berlin gesagt. Ob daraus ein Bau-Turbo der alten Art oder ein Kreislaufmotor der Zukunft wird, entscheidet sich jetzt.

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