Das Bundeslandwirtschaftsministerium will seine Einrichtungen für Lebensmittelsicherheit und Ernährungsforschung neu ordnen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Max Rubner-Institut (MRI) sollen 2029 in einem neuen Bundesinstitut für Risikobewertung und Ernährung aufgehen. Hinzukommen sollen Aufgaben des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), das derzeit zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gehört.
Für die Neuordnung ist ein Bundesgesetz erforderlich. Einen Entwurf, Angaben zu den Kosten oder eine künftige Organisationsstruktur legte das Ministerium zunächst nicht vor. Offen ist auch, wo die Leitung des neuen Instituts angesiedelt wird, welche Standorte erhalten bleiben und wie viele Beschäftigte von der Reform betroffen sind. Das BfR arbeitet in Berlin, das MRI unterhält Einrichtungen in Karlsruhe, Detmold, Kiel und Kulmbach sowie eine Versuchsstation bei Kiel. Das BZfE sitzt innerhalb der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn.
Die Zusammenführung soll in zwei Schritten erfolgen. Zum 1. Januar 2028 sollen zunächst die Nationalen Referenzlaboratorien des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum BfR wechseln. Zugleich sollen nach Angaben des Ministeriums „wichtige Aufgaben“ des BZfE in das MRI verlagert werden. Welche Bereiche damit gemeint sind und welche Tätigkeiten bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung verbleiben, teilte das Ministerium nicht mit.
Die Formel „Aus drei mach eins“ gibt die tatsächliche Konstruktion deshalb nur verkürzt wieder. Das BZfE ist keine eigenständige Bundesbehörde. Es wurde 2017 als Kommunikationszentrum innerhalb der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegründet. Zu seinen Aufgaben gehören Verbraucherinformationen, Ernährungsbildung, Angebote für Schulen und Kindertagesstätten sowie Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen.
Das MRI ist die Forschungs- und Beratungseinrichtung des Bundes für Ernährung und Lebensmittel. Es untersucht unter anderem das Ernährungsverhalten der Bevölkerung, die gesundheitlichen Folgen bestimmter Ernährungsmuster sowie Qualität, Sicherheit und Zusammensetzung von Lebensmitteln. Zu seinen Aufgaben gehören das nationale Ernährungsmonitoring, das Produktmonitoring für Zucker, Fett und Salz sowie der Bundeslebensmittelschlüssel mit Nährwertangaben zu mehr als 7.000 Lebensmitteln und Gerichten.
Das BfR bewertet gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel, Futtermittel, Chemikalien und Verbraucherprodukte. Es entstand 2002 als Konsequenz aus der BSE-Krise. Der Gesetzgeber trennte damals die wissenschaftliche Risikobewertung vom behördlichen Risikomanagement. Das BfR übernahm die Bewertung, das ebenfalls neu gegründete BVL wesentliche Aufgaben des Managements und der Koordination.
Diese Trennung war eine Reaktion auf den Vertrauensverlust während der BSE-Krise. Das BfR wurde als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Nach dem geltenden BfR-Gesetz ist es bei wissenschaftlichen Bewertungen und Forschungen weisungsunabhängig. Das angekündigte Errichtungsgesetz für das neue Institut muss festlegen, ob diese Stellung unverändert fortbesteht und künftig auch für Ernährungsforschung und Ernährungskommunikation gilt.
Inhaltliche Überschneidungen bestehen bereits. Das geltende BfR-Gesetz zählt Fragen der Ernährung und Ernährungsprävention ausdrücklich zu den Arbeitsgebieten des Instituts. Das MRI erforscht zugleich gesundheitliche Wirkungen von Lebensmitteln, während das BZfE wissenschaftliche Erkenntnisse für Verbraucher und Fachleute aufbereitet. Das Ministerium verspricht von der Zusammenlegung kürzere Abstimmungswege und weniger Doppelarbeit. Konkrete Beispiele für Doppelstrukturen oder bezifferbare Einsparungen nannte es bislang nicht.
Besondere Bedeutung erhält die Ressourcenausstattung. Der Wissenschaftsrat bescheinigte dem BfR 2024 sehr gute Forschungsleistungen, warnte jedoch, dass der Forschungsanteil gegenüber den zunehmenden Beratungsaufgaben zurückgegangen sei. Für eine verlässliche Politikberatung müssten genügend Zeit und Personal für eigene Forschung verfügbar bleiben. Durch die geplante Übernahme zusätzlicher Aufgaben dürfte dieser Punkt bei den Beratungen über das Errichtungsgesetz erneut eine Rolle spielen.
Die Reform fügt sich in die Modernisierungsagenda der Bundesregierung ein. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen der Personalbestand der Bundesverwaltung um acht Prozent und die Sachkosten um zehn Prozent sinken. Zudem soll es weniger Bundesbehörden und Verwaltungseinheiten geben. Ob die Zusammenlegung der Institute Stellen oder Haushaltsmittel einspart, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Angaben noch nicht beurteilen.
Quellen: Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, BfR-Gründungsgesetz und Neuordnung nach der BSE-Krise, Bewertung des BfR durch den Wissenschaftsrat, Aufgaben des Max Rubner-Instituts, Stellung und Aufgaben des BZfE, Modernisierungsagenda der Bundesregierung.
