Drohnenabwehr beginnt vor dem Schuss

von Gunnar Sohn
21. August 2026

Mehr als 1.000 verdächtige Drohnenflüge registrierte das Bundeskriminalamt 2025 über Deutschland. Besonders häufig erschienen die Fluggeräte über militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Rüstungsbetrieben und Hafenanlagen. Viele Urheber blieben unbekannt. Die Zahl beschreibt daher keine geschlossene Angriffskampagne. Sie zeigt jedoch, wie oft Behörden eine unklare Beobachtung bewerten, zuordnen und in eine Entscheidung übersetzen müssen. Das erstmals erstellte Lagebild des BKA macht aus einzelnen Sichtungen ein sicherheitspolitisches Problem.

Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik zieht daraus eine weitreichende Folgerung. Ihr Konzept „Aufklären, Abschrecken, Verteidigen“ ergänzt den Schutz kritischer Infrastruktur um eine Politik abgestufter Gegenmaßnahmen. Angreifer sollen mit Kosten rechnen. Informationshoheit, Abschreckung und Widerstandsfähigkeit bilden drei miteinander verbundene Verteidigungslinien. Der Staat muss hybride Angriffe erkennen, einem Akteur zurechnen, ihre Wirkung begrenzen und eine rechtlich abgesicherte Antwort wählen.

Eine Drohne über einem Kasernenzaun führt dieses Konzept auf wenige Sekunden zusammen. Sensoren müssen das Fluggerät erfassen. Das System muss Vogel, Hobbydrohne, Täuschkörper und Angriffsmittel unterscheiden. Eine zuständige Stelle bewertet die Gefahr, klärt den Luftraum, wählt ein Wirkmittel und erteilt die Freigabe. Der Effektor steht am Ende dieser Kette. Bricht eine Verbindung vorher, bleibt auch die beste Waffe ohne Wirkung.

Laserdome bringt die Technik in die Erprobung

Sven Weizenegger, Leiter des Cyber Innovation Hub der Bundeswehr, stellte auf LinkedIn das Innovationsvorhaben Laserdome vor. Gemeinsam mit INLEAP Photonics erprobt der Hub ein Laserwirksystem gegen kleine Drohnen im Nahbereich. Das System erfasst und verfolgt ein Ziel, richtet den Strahl aus und überlässt die Wirkentscheidung einem Bediener. Der Mensch bleibt in der Entscheidungsschleife.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.linkedin.com zu laden.

Inhalt laden

Der öffentliche Projektstatus verlangt präzise Begriffe. Nach der Presseinformation von INLEAP Photonics begann im April 2026 eine sechsmonatige Versuchsreihe auf Übungsplätzen der Bundeswehr. Soldaten begleiten die Tests. Das Projekt soll die Abwehr von Drohnenschwärmen prüfen und die Voraussetzungen für eine spätere Nutzung schaffen. Der gegenwärtige Status lautet Erprobung. Leistungsversprechen, Versuchsergebnis und eingeführte Fähigkeit bezeichnen verschiedene Reifestufen.

Die Kommentare unter Weizeneggers Beitrag führen diese Unterscheidung mit ungewöhnlicher Schärfe vor. Oliver Fels bezweifelt, dass heutige Lasersysteme gegen schnelle, gehärtete oder in großer Zahl anfliegende Drohnen ausreichend kurze Einwirkzeiten erreichen. Er verweist auf Wetter, Entfernung, Material, mögliche Gegenmaßnahmen und die Verwundbarkeit eines stationären Effektors. Seine Rechnung stellt einer billigen Angriffsdrohne ein teures Abwehrsystem gegenüber. Ein Schwarm verschärft dieses Verhältnis, weil jeder erfolgreiche Durchbruch den Verteidiger teuer treffen kann.

Weizenegger hält dem die Erprobung unter realistischen Bedingungen entgegen. Seine kurze Rückfrage „Schon in Echt gesehen?“ trifft einen empfindlichen Punkt der Branche. Datenblätter, Herstellerangaben, Demonstrationen und Einsatzerfahrungen besitzen unterschiedlichen Beweiswert. Auch Fels korrigierte im Verlauf der Debatte seine Beschreibung einer konkurrierenden „Drone Wall“: Aus dem im Blog dargestellten Konzept wurde eine unter NATO-Bedingungen getestete Lösung. Solche Korrekturen helfen der Debatte. Sicherheitspolitik braucht klare Reifegrade und öffentlich nachvollziehbare Testkriterien.

Anders Damkier verweist in den Kommentaren auf Israels Iron Beam. Der Vergleich zeigt, dass Laser den Übergang in militärische Strukturen geschafft haben. Das israelische Verteidigungsministerium übergab im Dezember 2025 das erste einsatzfähige Iron-Beam-System an die Streitkräfte. Israel integriert es als ergänzende Schicht in eine Luftverteidigung aus mehreren Systemen. Über die Leistungsfähigkeit von Laserdome sagt dieser Schritt wenig. Er belegt jedoch, dass gerichtete Energie einen Platz in einer gestaffelten Abwehr erhalten kann.

Zwischen Sensor und Wirkung reißt die Kette

Sebastian Bergmann lenkt die LinkedIn-Debatte auf die vorgelagerte Kette. Ein Laser könne erst wirken, nachdem Sensoren das Ziel zuverlässig detektiert, klassifiziert und verfolgt haben. FPV-Drohnen, autonome Fluggeräte und unbekannte Funkprotokolle erschweren bereits diese ersten Schritte. Der Mensch entscheidet auf Grundlage des Bildes, das ihm die Systeme liefern. Ein lückenhaftes Lagebild erzeugt eine scheinbar menschliche Kontrolle, deren Informationsbasis brüchig bleibt.

Die Tiefeninterviews für die AFCEA-Bonn-Studie „Gesamtstaatliches Sicherheitsökosystem 2030“ bestätigen diesen Befund. Am 7. und 8. Oktober wird das in Bonn intensiv debattiert. Sven Weizenegger beschreibt eine Multi-Sensor-Datenfusion der Bundeswehr, die Daten vom Meeresboden bis in den Weltraum zusammenführt. Ein solches Bild müsse vor dem Ereignis bereitstehen. Wer erst während einer Lage Sensoren verbindet, verliert Zeit, die später kein Effektor zurückholt.

Deutschland verfügt über Sensorik, Warnsysteme und einzelne Lagebilder. Der Übergang zwischen den Systemen bleibt schwach. Sobald physische Beobachtungen, Cyberangriffe, Desinformation und Verkehrsdaten in einem Bild zusammenlaufen sollen, endet die vorbereitete Verbindung. Das Fraunhofer FKIE hat eine solche Darstellung beschrieben. Ein nationales Vorhaben fehlt. Heterogene Sensoren könnten über offene Standards angebunden werden, doch Forschung, Standardisierung und Beschaffung laufen in getrennten Bahnen.

Bernd Reitmeier von Bechtle fasst den Zustand in einem Satz zusammen: „Jeder hat sein Lagebild, aber die Vernetzung der Lagebilder ist noch nicht umgesetzt.“ Benedikt Meng von INFODAS beschreibt die heutige Ersatzlösung. Menschen übersetzen zwischen Organisationen, Sicherheitsdomänen und eingestuften Netzen. Schon der Datenaustausch zwischen zwei Landespolizeien stößt auf Unsicherheit über Freigaben und Empfänger. In einer Drohnenlage kostet diese Handarbeit Minuten.

Die Studie hat 172 technische und organisatorische Lösungen erfasst. 81 Prozent der Nennungen konzentrieren sich auf die beiden Enden der Handlungskette: Lage erkennen und wirksam handeln. Die verbindende Mitte bleibt nahezu leer. Dort müssten Daten zusammenfließen, eine Stelle die Lage bewerten, ein rechtlich befugter Akteur entscheiden und ein verfügbares Wirkmittel auswählen.

Fünf Ressorts erzeugen noch keine Führung

Technische Verbindungen lösen nur einen Teil der Aufgabe. Im Bremer Drohnenfall arbeiteten fünf Ressorts parallel. Keines konnte die Lage allein bewerten. Damit verwandelt sich ein unbekanntes Fluggerät in ein Zuständigkeitsproblem: Landespolizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Luftfahrtbehörden, Betreiber und Nachrichtendienste besitzen jeweils Ausschnitte des Bildes. Der gemeinsame Auftrag fehlt.

Die Tiefeninterviews nennen 58 Vorschläge aus 28 von 50 Gesprächen zum Feld Schutz und Abwehr. Viele Gesprächspartner stellen dieselbe praktische Frage: Wer holt eine Drohne herunter? Das Verb „herunterholen“ verdeckt mehrere Entscheidungen. Wer erklärt das Objekt zur Gefahr? Wer darf in welchem Luftraum wirken? Wer trägt das Risiko für Trümmer, Fehlklassifikation oder eine unterbrochene zivile Nutzung? Wer dokumentiert den Einsatz und wertet ihn später aus?

Michael Kreinest von der BG Klinik Ludwigshafen beschreibt die Lage knapp: „Auf das Niederschwellige sind wir nicht vorbereitet.“ Eine billige Drohne kann einen Flughafen sperren, ein Kabelbruch den Bahnverkehr in mehreren Ländern stoppen, ein kleiner Brandsatz einen Stadtteil treffen. Solche Angriffe bleiben unterhalb der Schwelle, für die Deutschland seine großen Sicherheitsapparate gebaut hat. Sie zwingen viele Stellen zum Handeln und geben keiner automatisch die Führung.

Hans-Martin Zimmermann von Airbus Defence and Space ergänzt eine weitere Lücke. Sicherheitsleitstände betrachten physische Angriffe und Cyberangriffe häufig getrennt. Ein Drohnenüberflug kann jedoch Aufklärung, Störung, Täuschung und digitalen Angriff verbinden. Wer die Vorfälle in verschiedenen Lagebildern führt, erkennt die Kampagne erst spät. Abschreckung verliert ihren Adressaten, sobald der Staat einzelne Ereignisse isoliert behandelt.

Der Mensch braucht Daten, Regeln und Zeit

„Human in the Loop“ beschreibt eine wichtige Grenze automatisierter Wirkung. Die Formel beantwortet noch keine Organisationsfrage. Ein Bediener kann innerhalb weniger Sekunden nur entscheiden, falls der Staat vorher die Eingriffsschwellen, Zuständigkeiten und zulässigen Wirkmittel festgelegt hat. Andernfalls wird der Mensch in der Entscheidungsschleife zum letzten Träger einer ungeklärten Verantwortung.

Christian Marwitz von der BWI beschreibt in den Interviews die militärische Logik: Informationsüberlegenheit führt zu Führungsüberlegenheit, diese führt zu Wirkungsüberlegenheit. Die Reihenfolge lässt sich nicht abkürzen. Ein Laser erhöht die Wirkung am Ende. Er ersetzt weder Sensorfusion noch rechtliche Freigabe noch einen gemeinsamen Führungsauftrag.

Auch die Auswahl des Effektors gehört in eine vorbereitete Architektur. Funkstörung kann gegen ferngesteuerte Drohnen wirken und an autonomen Systemen scheitern. Abfangdrohnen, Netze, kinetische Mittel und Laser besitzen jeweils eigene Reichweiten, Risiken und Kosten. Wetter, Bebauung, Zielgeschwindigkeit, Material und Zahl der Angreifer verändern die Auswahl. Eine belastbare Abwehr hält mehrere Mittel bereit und entscheidet anhand der Lage.

Christoph Stummer fordert in der LinkedIn-Debatte eine Erprobung außerhalb des deutschen Übungsplatzes bei Sonnenschein. Diese Forderung lässt sich in ein prüfbares Programm übersetzen. Tests müssen Regen, Nebel, Staub, Bewegung, wechselnde Entfernungen, gehärtete Ziele, Schwärme und den Ausfall einzelner Sensoren abbilden. Zur technischen Trefferquote kommen Reaktionszeit, Fehlalarmrate, Bedienbarkeit, Energieversorgung, Reparaturfähigkeit und die Einbindung in bestehende Führungsstrukturen. Erst diese Werte erlauben eine Beschaffungsentscheidung.

Abschreckung wächst aus geübter Handlungsfähigkeit

Die DGAP fordert eine hybride Verteidigung, die Angreifern abgestufte Kosten auferlegt. Eine solche Politik beginnt mit Informationshoheit. Deutschland muss einen Vorfall erkennen, seine Bedeutung bewerten und die Reaktion einem Verantwortlichen zuordnen. Ohne diese Fähigkeiten bleibt jede Drohnensichtung ein Rätsel und jede Gegenmaßnahme ein Einzelfall.

Laserdome verdient daher eine faire und anspruchsvolle Erprobung. Die Einwände aus der LinkedIn-Debatte liefern dafür Fragen, keine fertigen Urteile. Wie lange braucht das System gegen verschiedene Ziele? Unter welchen Umweltbedingungen hält es seine Leistung? Wie viele Angriffe kann es nacheinander bearbeiten? Welche Sensoren speisen es? Welche Instanz erteilt die Freigabe? Wie gelangt eine nachgewiesene Fähigkeit aus dem Versuch in die Fläche?

Sven Weizenegger benennt in den Tiefeninterviews den deutschen Engpass: Ein einsatztaugliches Minimalprodukt entsteht rasch, die Einführung in der Truppe dauert Jahre. Die Bundesrepublik denkt Beschaffung vom flächendeckenden Endzustand her und verzögert damit die erste nutzbare Fähigkeit. Ein gestuftes Vorgehen könnte ausgewählte Standorte ausrüsten, Daten sammeln, Verfahren üben und die Architektur schrittweise erweitern.

Marlis Cremer vom Deutschen Roten Kreuz stellt die Frage vor jede technische Debatte: „Wie gut wollen wir denn sein?“ Für die Drohnenabwehr verlangt sie eine konkrete Antwort. Deutschland braucht einen festgelegten Schutzgrad für militärische Anlagen, Flughäfen und kritische Infrastruktur, verbindliche Reaktionszeiten, eine gemeinsame Lage, abgestufte Eingriffsbefugnisse und mehrere verfügbare Effektoren. Dann entscheidet der Staat vor dem nächsten Überflug, wie er handeln will. Die Drohne über dem Zaun trifft anschließend auf eine vorbereitete Kette.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ähnliche Beiträge

Studienband Twin Transformation
Zukunftsfähigkeit
mit Nachhaltigkeit
und Digitalisierung

 

24 Fallstudien zeigen den Weg!